Stand April 2026

Wir prüfen, ob die beitragsfreie Mitversicherung noch greift – und was ein mögliches Reformmodell kosten könnte.

Diese Seite ist absichtlich kein dünner Tabellenabklatsch. Wir erklären den Unterschied zwischen geltender Rechtslage, freiwilliger GKV und möglichem Reformmodell mit Zuschlag auf das Einkommen des regulär versicherten Partners in klaren Worten und mit offengelegter Rechenlogik.

  • Keine Registrierung, kein Login, keine versteckte Dateneingabe
  • Eingaben werden lokal im Browser verarbeitet
  • Quellen, Annahmen und Grenzen der Rechnung werden offengelegt
Grafisches Element mit Karten für Familienversicherung, Beitrag und Transparenz-Check
Wichtig: Wir rechnen bewusst nicht mit erfundenen Gesetzen. Der erste Block orientiert sich an der aktuellen Rechtslage. Das Reformmodell ist eine Kosten-Simulation dafür, was ein Zuschlag von 3,0 % oder 3,5 % auf das Einkommen des regulär versicherten Partners bedeuten könnte. Das ist keine beschlossene Regel.

Interaktiver Check

GKV Mitversicherungs- & Beitragsrechner

Die Rechnung läuft direkt in Ihrem Browser. Ohne Versand. Ohne Konto. Ohne serverseitige Speicherung in dieser statischen Version.

Aktuelle Rechtslage

Noch keine Berechnung

Wir zeigen hier, ob eine beitragsfreie Familienversicherung nach den eingegebenen Daten grundsätzlich noch in Betracht kommt.

Schätzung freiwillige GKV 2026

Hier erscheinen Krankenversicherung, Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung als Monatswert.

Mögliches Reformmodell

Hier zeigen wir den möglichen monatlichen Mehrbeitrag des regulär versicherten Partners, wenn ein Zuschlag auf dessen Einkommen erhoben würde.

Unsere Einordnung

Sobald wir die Daten haben, geben wir hier eine klare Einordnung statt allgemeinem Gerede.

Klar statt schwammig

Was wir genau prüfen

Wir trennen die Orientierung in aktuelle Rechtslage, eigene freiwillige GKV und mögliches Reformmodell. Genau das fehlt auf vielen dünnen Vergleichsseiten, die nur Schlagworte sammeln, aber die Kostenlogik nicht sauber zeigen.

1. Familienversicherung nach aktuellem Recht

Wir prüfen zuerst, ob nach Ihren Eingaben eine beitragsfreie Familienversicherung grundsätzlich noch in Betracht kommt. Ohne diesen Schritt ist jede Beitragsrechnung zu früh.

2. Freiwillige GKV als realistische Monatslast

Falls die Mitversicherung nicht greift, rechnen wir Krankenversicherung, kassenabhängigen Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung als Monatswert zusammen.

3. Mögliches Reformmodell mit Partner-Einkommen

Wir rechnen nicht mehr mit einer beliebigen Pauschale, sondern mit dem Brutto beziehungsweise den beitragspflichtigen Einnahmen des regulär versicherten Partners. So wird sichtbar, was ein Zuschlag von 3,0 % oder 3,5 % monatlich bedeuten könnte.

4. Kinder und Sonderfälle gesondert erklärt

Der Rechner liefert Orientierung, aber keine Einzelfallentscheidung. Deshalb erklären wir zusätzlich, wie die Familienversicherung bei Kindern heute läuft und wo Sonderkonstellationen wie Ausbildung, Freiwilligendienst oder Behinderung die Altersgrenzen verändern.

Für wen der Rechner gedacht ist

Typische Fälle

Ehepartner mit Minijob oder geringem Einkommen

Hier ist vor allem wichtig, ob die Einkommensgrenze der Familienversicherung noch eingehalten wird und ob ein Minijob anders behandelt wird als sonstige Einnahmen.

Familien mit unklarer Absicherung

Wer mehrere Einnahmequellen hat oder nicht genau weiß, welche Kasse welchen Zusatzbeitrag nimmt, bekommt hier eine erste realistische Monatsorientierung.

Rentner oder Personen mit Nebeneinkünften

Auch bei Rente oder Nebenerwerb ist entscheidend, ob Familienversicherung noch denkbar ist oder eine eigene freiwillige Mitgliedschaft wahrscheinlicher wird.

Transparenz

Wer hinter der Seite steht

Verantwortlich für die Website ist Susann Weiß. Diese Seite ist kein Auftritt einer Krankenkasse, Behörde oder Versicherung. Sie ist ein unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt mit klarem Fokus auf Familienversicherung und GKV-Beiträge.

  • Verantwortliche Person und Kontakt sind offen genannt
  • Kein offizieller Kassenauftritt vorgetäuscht
  • Keine erfundenen Expertenprofile oder Siegel
Mehr zu Arbeitsweise und redaktionellem Ansatz

So rechnen wir

Methodik statt Blackbox

1. Eingaben erfassen

Familienstatus, Einkommensart, eigenes Einkommen der mitversicherten Person, Einkommen des regulär versicherten Partners, Kasse und Pflegekonstellation.

2. Familienversicherung einschätzen

Die Orientierung erfolgt zuerst über Familienstatus, mögliche Ausschlussgründe und die einschlägige Einkommensgrenze.

3. Beitrag auf Basis bekannter Rechengrößen schätzen

Für die freiwillige GKV rechnen wir mit Mindest- und Höchstgrenzen sowie mit dem gewählten Zusatzbeitrag der Kasse. Für das Reformmodell rechnen wir zusätzlich mit 3,0 % oder 3,5 % auf das Einkommen des regulär versicherten Partners.

4. Ergebnis sprachlich einordnen

Das Ergebnis wird nicht nur als Zahl gezeigt, sondern in verständliche Aussagen übersetzt: heutige Lage, mögliche Mehrbelastung für den Partner und Hinweise zu Kindern.

Quellen

Öffentliche Grundlagen, auf die wir uns stützen

Die Seite soll Vertrauen aufbauen. Deshalb nennen wir die Ausgangsquellen offen, statt mit unsichtbaren Annahmen zu arbeiten.

§ 10 SGB V Familienversicherung

Gesetzliche Grundlage für die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV.

Gesetz ansehen

BMG Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung

Beitragssätze, Mindestbemessungsgrundlage und Beitragshöhen für 2026.

BMG Quelle öffnen

BMG Pflegeversicherung

Beitragssätze der Pflegeversicherung und Kinderlosenzuschlag.

Pflegebeitrag prüfen

BMG Beitragsbemessungsgrenze

Offizielle Rechengröße für die Begrenzung beitragspflichtiger Einnahmen.

Rechengröße ansehen

BMG Informationen zu Familienversicherung von Kindern

Orientierung zu Altersgrenzen und typischen Verlängerungen bei Ausbildung oder Freiwilligendienst.

Kinder-Regeln ansehen
Familienversicherung 565 €

Regelgrenze 2026 ohne geringfügige Beschäftigung

Minijob-Grenze 603 €

Grenze 2026 bei geringfügiger Beschäftigung

Mindestbasis GKV 1.318,33 €

Rechengröße für freiwillig Versicherte 2026

Pflegebeitrag 3,6 %

4,2 % bei Kinderlosen ab 23 Jahren

Kinder in der Familienversicherung

Was heute gilt und warum Kinder im Rechner separat erklärt werden

Bei Kindern geht es nicht um einen Zuschlag von 3,0 % oder 3,5 % auf das Einkommen des regulär Versicherten. Die typische Frage ist hier nicht der Mehrbeitrag, sondern wie lange die beitragsfreie Familienversicherung grundsätzlich möglich bleibt.

Bis 18 Jahre

Kinder sind in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei familienversichert.

Bis 23 Jahre

Ohne Erwerbstätigkeit ist die Familienversicherung häufig bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres möglich.

Bis 25 Jahre

Bei Schul- oder Berufsausbildung sowie typischen Übergangszeiten oder Freiwilligendienst kann die Familienversicherung regelmäßig bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterlaufen.

Sonderfall Behinderung

Kann sich das Kind wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten, kann die Familienversicherung unter Voraussetzungen auch über diese Altersgrenzen hinaus möglich sein.

Wichtig für diese Website: Auch im hier simulierten Reformmodell rechnen wir Kinder nicht mit einem Zuschlag. Der Mehrbeitrag wird nur als mögliches Modell für mitversicherte Ehegatten oder Lebenspartner abgebildet.

FAQ

Die wichtigsten Fragen

Ist die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner 2026 automatisch vorbei?

Nein. Genau deshalb trennt diese Seite strikt zwischen geltender Rechtslage, freiwilliger GKV und einem möglichen Reformmodell mit Zuschlag auf das Einkommen des regulär versicherten Partners.

Warum gibt es jetzt ein Feld für das Einkommen des regulär versicherten Partners?

Weil ein mögliches Reformmodell nicht mit dem Einkommen der mitversicherten Person rechnet, sondern mit einem Zuschlag auf das Einkommen des regulär versicherten Partners. Ohne dieses Feld wäre die Kosten-Simulation schlicht falsch.

Was zeigt der Block mögliches Reformmodell genau?

Er zeigt den monatlichen Mehrbeitrag, der zusätzlich zum normalen Krankenversicherungsbeitrag des regulär versicherten Partners anfallen könnte, wenn ein Zuschlag von 3,0 % oder 3,5 % auf dessen Einkommen erhoben würde.

Sind Kinder in diesem Modell mit einem Zuschlag belegt?

Nein. Für diese Website rechnen wir Kinder weiterhin nicht mit einem Zuschlag. Der Rechner behandelt das Reformmodell nur für mitversicherte Ehegatten oder Lebenspartner und erklärt Kinder in einem separaten Abschnitt.

Wie lange können Kinder heute beitragsfrei familienversichert sein?

Typisch ist: bis 18 Jahre, ohne Erwerbstätigkeit bis 23 Jahre und bei Schul- oder Berufsausbildung oder Freiwilligendienst oft bis 25 Jahre. Sonderfälle wie Behinderung können davon abweichen.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Es ist eine nachvollziehbare Kosten- und Orientierungshilfe. Die endgültige Einstufung und konkrete Beitragshöhe entscheidet immer die Krankenkasse im Einzelfall.

Speichert die Seite meine Eingaben?

In dieser statischen Version nicht. Die Werte werden direkt im Browser verarbeitet. Serverlogs des Hosters bleiben davon unberührt und sind im Datenschutz beschrieben.

Hinweis: Wir geben allgemeine Informationen und eine Rechenhilfe. Das ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.