1. Familienversicherung nach aktuellem Recht
Wir prüfen zuerst, ob nach Ihren Eingaben eine beitragsfreie Familienversicherung grundsätzlich noch in Betracht kommt. Ohne diesen Schritt ist jede Beitragsrechnung zu früh.
Stand April 2026
Diese Seite ist absichtlich kein dünner Tabellenabklatsch. Wir erklären den Unterschied zwischen geltender Rechtslage, freiwilliger GKV und möglichem Reformmodell mit Zuschlag auf das Einkommen des regulär versicherten Partners in klaren Worten und mit offengelegter Rechenlogik.
Interaktiver Check
Die Rechnung läuft direkt in Ihrem Browser. Ohne Versand. Ohne Konto. Ohne serverseitige Speicherung in dieser statischen Version.
Aktuelle Rechtslage
Wir zeigen hier, ob eine beitragsfreie Familienversicherung nach den eingegebenen Daten grundsätzlich noch in Betracht kommt.
Schätzung freiwillige GKV 2026
Hier erscheinen Krankenversicherung, Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung als Monatswert.
Mögliches Reformmodell
Hier zeigen wir den möglichen monatlichen Mehrbeitrag des regulär versicherten Partners, wenn ein Zuschlag auf dessen Einkommen erhoben würde.
Unsere Einordnung
Sobald wir die Daten haben, geben wir hier eine klare Einordnung statt allgemeinem Gerede.
Klar statt schwammig
Wir trennen die Orientierung in aktuelle Rechtslage, eigene freiwillige GKV und mögliches Reformmodell. Genau das fehlt auf vielen dünnen Vergleichsseiten, die nur Schlagworte sammeln, aber die Kostenlogik nicht sauber zeigen.
Wir prüfen zuerst, ob nach Ihren Eingaben eine beitragsfreie Familienversicherung grundsätzlich noch in Betracht kommt. Ohne diesen Schritt ist jede Beitragsrechnung zu früh.
Falls die Mitversicherung nicht greift, rechnen wir Krankenversicherung, kassenabhängigen Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung als Monatswert zusammen.
Wir rechnen nicht mehr mit einer beliebigen Pauschale, sondern mit dem Brutto beziehungsweise den beitragspflichtigen Einnahmen des regulär versicherten Partners. So wird sichtbar, was ein Zuschlag von 3,0 % oder 3,5 % monatlich bedeuten könnte.
Der Rechner liefert Orientierung, aber keine Einzelfallentscheidung. Deshalb erklären wir zusätzlich, wie die Familienversicherung bei Kindern heute läuft und wo Sonderkonstellationen wie Ausbildung, Freiwilligendienst oder Behinderung die Altersgrenzen verändern.
Für wen der Rechner gedacht ist
Hier ist vor allem wichtig, ob die Einkommensgrenze der Familienversicherung noch eingehalten wird und ob ein Minijob anders behandelt wird als sonstige Einnahmen.
Wer mehrere Einnahmequellen hat oder nicht genau weiß, welche Kasse welchen Zusatzbeitrag nimmt, bekommt hier eine erste realistische Monatsorientierung.
Auch bei Rente oder Nebenerwerb ist entscheidend, ob Familienversicherung noch denkbar ist oder eine eigene freiwillige Mitgliedschaft wahrscheinlicher wird.
Transparenz
Verantwortlich für die Website ist Susann Weiß. Diese Seite ist kein Auftritt einer Krankenkasse, Behörde oder Versicherung. Sie ist ein unabhängiges Informations- und Rechnerprojekt mit klarem Fokus auf Familienversicherung und GKV-Beiträge.
So rechnen wir
Familienstatus, Einkommensart, eigenes Einkommen der mitversicherten Person, Einkommen des regulär versicherten Partners, Kasse und Pflegekonstellation.
Die Orientierung erfolgt zuerst über Familienstatus, mögliche Ausschlussgründe und die einschlägige Einkommensgrenze.
Für die freiwillige GKV rechnen wir mit Mindest- und Höchstgrenzen sowie mit dem gewählten Zusatzbeitrag der Kasse. Für das Reformmodell rechnen wir zusätzlich mit 3,0 % oder 3,5 % auf das Einkommen des regulär versicherten Partners.
Das Ergebnis wird nicht nur als Zahl gezeigt, sondern in verständliche Aussagen übersetzt: heutige Lage, mögliche Mehrbelastung für den Partner und Hinweise zu Kindern.
Quellen
Die Seite soll Vertrauen aufbauen. Deshalb nennen wir die Ausgangsquellen offen, statt mit unsichtbaren Annahmen zu arbeiten.
Gesetzliche Grundlage für die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV.
Gesetz ansehenBeitragssätze, Mindestbemessungsgrundlage und Beitragshöhen für 2026.
BMG Quelle öffnenBeitragssätze der Pflegeversicherung und Kinderlosenzuschlag.
Pflegebeitrag prüfenOffizielle Rechengröße für die Begrenzung beitragspflichtiger Einnahmen.
Rechengröße ansehenOrientierung zu Altersgrenzen und typischen Verlängerungen bei Ausbildung oder Freiwilligendienst.
Kinder-Regeln ansehenRegelgrenze 2026 ohne geringfügige Beschäftigung
Grenze 2026 bei geringfügiger Beschäftigung
Rechengröße für freiwillig Versicherte 2026
4,2 % bei Kinderlosen ab 23 Jahren
Kinder in der Familienversicherung
Bei Kindern geht es nicht um einen Zuschlag von 3,0 % oder 3,5 % auf das Einkommen des regulär Versicherten. Die typische Frage ist hier nicht der Mehrbeitrag, sondern wie lange die beitragsfreie Familienversicherung grundsätzlich möglich bleibt.
Kinder sind in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei familienversichert.
Ohne Erwerbstätigkeit ist die Familienversicherung häufig bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres möglich.
Bei Schul- oder Berufsausbildung sowie typischen Übergangszeiten oder Freiwilligendienst kann die Familienversicherung regelmäßig bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterlaufen.
Kann sich das Kind wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten, kann die Familienversicherung unter Voraussetzungen auch über diese Altersgrenzen hinaus möglich sein.
FAQ
Nein. Genau deshalb trennt diese Seite strikt zwischen geltender Rechtslage, freiwilliger GKV und einem möglichen Reformmodell mit Zuschlag auf das Einkommen des regulär versicherten Partners.
Weil ein mögliches Reformmodell nicht mit dem Einkommen der mitversicherten Person rechnet, sondern mit einem Zuschlag auf das Einkommen des regulär versicherten Partners. Ohne dieses Feld wäre die Kosten-Simulation schlicht falsch.
Er zeigt den monatlichen Mehrbeitrag, der zusätzlich zum normalen Krankenversicherungsbeitrag des regulär versicherten Partners anfallen könnte, wenn ein Zuschlag von 3,0 % oder 3,5 % auf dessen Einkommen erhoben würde.
Nein. Für diese Website rechnen wir Kinder weiterhin nicht mit einem Zuschlag. Der Rechner behandelt das Reformmodell nur für mitversicherte Ehegatten oder Lebenspartner und erklärt Kinder in einem separaten Abschnitt.
Typisch ist: bis 18 Jahre, ohne Erwerbstätigkeit bis 23 Jahre und bei Schul- oder Berufsausbildung oder Freiwilligendienst oft bis 25 Jahre. Sonderfälle wie Behinderung können davon abweichen.
Nein. Es ist eine nachvollziehbare Kosten- und Orientierungshilfe. Die endgültige Einstufung und konkrete Beitragshöhe entscheidet immer die Krankenkasse im Einzelfall.
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